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ABK7 – Die Neuerungen der
Jahresrelease auf einen Blick
In der neuen Programmversion
wurden wieder sehr viele innovative Neuerungen für unsere Anwender
verwirklicht. Nachstehende Übersicht bietet Ihnen einen informativen
Überblick mit Hauptaugenmerk auf die Highlights und Schwerpunkte der
Jahresrelease:
ABK-KE Kostenplanung mit
Elementen
Der neue ABK-Baustein KE Kostenplanung mit
Elementen ermöglicht eine genaue und nachvollziehbare Ermittlung der
Kosten durch die Zusammenstellung von Einzelpositionen zu Bauteilen und
Baukonstruktionen. Mit der
Elementmethode erhält man neben einer nachvollziehbaren
Kostenaufstellung eine detaillierte Baubeschreibung auf Knopfdruck, ohne
erheblichen Mehraufwand. Ein guter Elementkatalog von Powercalc® macht es
möglich! Weiter
ABK-AK Aktenkoffer,
Datensynchronisierung
Mit
der Datensynchronisationsfunktion des ABK-AK Aktenkoffers sind Sie in der
Lage sowohl ausgewählte Daten aus einem zentralen Datenbestand zur
lokalen Bearbeitung auszugliedern als auch verschiedene
Datenbestände zu vergleichen. Mittels der Funktion „auschecken“
können Sie gewünschte Daten auch extern, z.B. auf der
Baustelle, bearbeiten und anschließend, zurück im Büro,
mühelos wieder in den zentralen Datenbestand integrieren. Weiter
ABK-english
ABK-english ist eine ABK-Version in englischer Sprache,
wobei die Bearbeitung der Daten in englischer Sprache erfolgt und die
Ausdrucke angepasst wurden. Mit der Übersetzung ausgewählter
ABK-Bausteine werden internationale Projekte aller Größen problemlos
abgewickelt. Weiter
In
allen anderen ABK-Bausteinen sind zahlreiche Ergänzungen vorgenommen
worden. Hier ist eine Auswahl der wesentlichen überarbeiteten
Features:
ABK-BP Büro- und
Projekterfolg
Neuerungen im Arbeitszeitgesetz bezüglich
Arbeitszeitaufzeichnungen wurden in ABK umgesetzt. Umfangreiche
Prüflogiken erleichtern die gesetzlich vorgeschriebene
Zeiterfassung.
Außerdem wurde der Leistungskatalog Honorarinformation aktualisiert.
ABK Projektkostenmanager
ABK-Projektkostenmanager
wurde um eine Funktion für ein übersichtliches
Änderungsmanagement erweitert. Änderungen zum freigegebenen
Kostenplan werden mit Mehrkostenforderungsanträgen beantragt,
genehmigt oder abgelehnt.
ABK Dokumentenmanagement
ABK-Variablen können nun nicht nur in MS-Word sondern auch in
MS-Excel eingefügt werden. Die verfügbaren ABK-Variablen
für Word-/Excel-Dokumente wurden auch überarbeitet und
erheblich erweitert.
Neuerungen in ABK-LV ̶ LV erstellen, ABK-AN ̶ Angebotslegung
Die farbliche Darstellung wesentlicher Informationen
am Bildschirm lenken die Aufmerksamkeit des
Bearbeiters auf wichtige Inhalte. So werden freiformulierten Positionen
oder Positionen mit Fehlern im Kalkulationsansatz nun besser erkannt.
ABK- Bauabrechnung
Bei der Bearbeitung von Ausmaßblättern
können nun Langtext und Notiz der Position
angezeigt werden. Über einen Link können alle anderen abgerechneten
Mengen in anderen Ausmaßblättern angezeigt werden.
Die
Übersicht aller wesentlichen Neuerungen mit erklärenden Screenshots finden Sie hier.
Neuausgabe der ÖNORM B 2110 – Neuerscheinung der
ÖNORM B 2118 ab 01.01.2009
Seit 01. Jänner 2009 gelten mit
der Neuausgabe der ÖNORM B 2110 neue allgemeine Vertragsbestimmungen
für
Bauleistungen. Für
Partnerschaftsmodelle bei Großprojekten gilt die neue ÖNORM B 2118.
Weiter
Entwurf der ÖNORM A 2063 – Frist für
Stellungnahmen bis 28.02.2009
Der seit 15. Jänner
2009 erhältliche Entwurf zur ÖNORM A 2063 ersetzt die Ausgaben
ÖNORM B 2062:1996, ÖNORM B 2063:1996 und die ÖNORM B
2114:1996, die technisch überarbeitet und zu einer ÖNORM zusammengefasst
wurden. Weiter
Tipps und Tricks in ABK7
Leistungsverzeichnisse ansprechend gestalten
Ausschreibungstexte
sind technisch präzise und formal korrekt zu erstellen. Das ist aber
für eine erfolgreiche Ausschreibung oft nicht genug. Zusätzlich
sollte der Text optisch ansprechend gestaltet sein. Einerseits um eine
übersichtliche und rasche Bearbeitung sicherzustellen, andererseits
um dem Corporate Design eines Projektes oder eines Unternehmens zu
entsprechen. Wie Sie den Spagat zwischen Normenkonformität und
individueller Gestaltung spielend meistern lesen Sie hier
Die Begrifflichkeiten „Schlussfeststellung“ und
„Übernahme“ im Bauwerkvertrag
Die
Übernahme einer Bauwerksleistung ist genau genommen die
körperliche Hinnahme in die Verfügungsmacht des Auftraggebers
und die Anerkennung des Werkes als die dem Vertrag entsprechende
Erfüllung. Zur Übernahme kommt es nach Fertigstellung des
Bauwerks. Der Begriff der Übernahme – im allgemeinen
Sprachgebrauch auch häufig als Abnahme bezeichnet - ist weder im
ABGB noch in der Bauvertragsnorm B 2110 näher definiert. Die
ÖNORM B 2110 regelt den Vorgang zur Übernahme des vom
Auftragnehmer hergestellten Werks in Punkt 10 im Verhältnis zum ABGB
detailliert jedoch in wesentlichen Punkten vom Gesetz abweichend. Weiter
Rundschreiben des Bundeskanzleramtes zur Abgrenzung von
Sektorenbereich und klassischem Bereich
Anlässlich der in einer zwischen Bieter
und Auftraggeber strittigen Rechtssache hinsichtlich der Anwendung der
Vorschriften der Richtlinie RL 2004/17/EG
(„Sektorenrichtlinie“) oder der Richtlinie RL 2004/18/EG
(„Vergaberichtlinie“) erließ der Europäische Gerichtshof am
10.04.2008 ein Urteil, welches nunmehr das Bundeskanzleramt zum Anlass
nahm, um diese Abgrenzungsfrage national zu konkretisieren. Eine kompakte Zusammenfassung des
ausführlichen Rundschreibens finden Sie hier
Rückblick Seminar „Die Bauausschreibung mit der neuen
LB-HB 18“
Am 13.01.2009 und am 20.01.2009 fand in
Kooperation mit ABK/ib-data GmbH an der
Arch+Ing Akademie Innsbruck und Linz das Seminar „Die
Bauausschreibung mit der neuen LB-HB 18“ statt. Im Rahmen dieser
beiden Veranstaltungen wurden von Frau DI Monika Ilg sowohl Grundlagen,
die formale Gestaltung der Bauausschreibung sowie die Grundzüge der
neuen ÖNORM A2063 thematisiert. Frau DI Michaela Yasar,
Projektleiterin des Änderungsdienstes der LB-Hochbau und der LB
Haustechnik, gewährte einen Ausblick auf die LB-HB 18. Neben
inhaltlichen und redaktionellen Änderungen wurde eine
Umstrukturierung der LB für
die Leistungsgruppen 02 bis 20 (Baumeisterarbeiten) vorgestellt,
damit Positionen und Preise leichter
Kostenarten gemäß der Gliederung nach ÖNORM 1801-1 zugeordnet werden können. Mit dem
neuen Service des Änderungsdienstes des BMWA, eine Protokollierung
der Änderungen von der LB-HB Version 17 zu der Version 18 sollte
jedoch einer effizienten Datenmigration nichts mehr im Wege stehen.
Da die Thematik beim Publikum auf reges
Interesse gestoßen ist, sind Folgeveranstaltungen, insbesondere im
zeitlichen Zusammenspiel mit dem Erscheinen der neuen ÖNORM A 2063
geplant. Wir werden Sie hierüber selbstverständlich auf dem
Laufenden halten.
ABK Termine aktuell
Mittwoch, 23. Juni 2009 / 17.00 – 20.15 Uhr
Seminarveranstaltung
„Neue Bestimmungen für die Bauausschreibung“ an der
Arch+Ing Akademie Wien
Ausschreiben
mit der neuen LB-HB 18 unter
besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über
die Grundlagen der Bauausschreibung und ein Reiseführer durch die LB-HB
18.
Diese Veranstaltung findet im
Rahmen einer Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ABK ib-data GmbH statt.
mehr >>
Architekturfestival „Turn
On“ vom 06.03. bis 07.03.2009 im RadioKulturhaus Wien
Das
Fest, das Highlights der aktuellen österreichischen Architektur
präsentiert: ArchitektInnen der
unterschiedlichen Generationen stellen eine breite Palette von
Entwurfshaltungen, aber auch diverseste Bauaufgaben vor. Das im Rahmen
des Architekturfestivals speziell ausgewählte Programm sowie die
jeweilige regionale Gewichtung der präsentierten Bauten lassen
– wie bei einem Kaleidoskop – jedes Jahr ein neues Bild der
Entwicklung entstehen. ib-data
GmbH/ ABK tritt im Rahmen dieser Veranstaltung als Sponsor auf und konnte
Herrn Architekt Dipl. Ing. Priebernig als Referent gewinnen, welcher im
Rahmen der „Turn On Vortragsreihe“ am 06. März 2009
einen Vortrag zum Thema „Planen
in Virtuellen (Projekt-) Räumen“ halten wird.
Details zur
Veranstaltung
Freitag, 06. März 2009 / Vortragsreihe der
„Turn On Partner“ von 13.30 – 19.00 Uhr
13.30 Uhr: Vortrag
„Planen in virtuellen Projekträumen“
Arch.
Dipl. Ing. Heinz Priebernig (Technische Universität Wien)
Interessante
Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
Judikatur des BVA zur Problematik unplausibler
Positionspreise bei einem Angebot mit Einheitspreisen
Im Bescheid vom 19.11.2008 mit der GZ
N/0132-BVA/13/2008-24 befasst sich das Bundesvergabeamt mit dem Fall einer
spekulativen Preisgestaltung. Bei dem zu prüfenden Sachverhalt hatte
die Auftraggeberin die Lieferung von Hilfsmittelbedarf als
öffentlichen Auftrag im Wege eines offenen Verfahrens im
Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach dem
Bestbieterprinzip ausgeschrieben. Die ungewöhnlich
niedrigen Einheitspreise eines Bieters waren betriebswirtschaftlich nicht
erklärbar, weshalb seitens des Auftraggebers eine vertiefte
Angebotsprüfung durchgeführt wurde. Der mittlerweile
ausgeschiedene Bieter begründete die betragliche
Diskrepanz zwischen den Positionspreisen und dem feststellbaren Preis mit
einem Rechenfehler. Weiter
Entscheidung des
Bundesvergabeamtes: Keine Wahlfreiheit zwischen Grund- und Wahlposition
Die gegenständliche Entscheidung
des Bundesvergabeamtes rollt anhand eines Beispiels aus der Praxis die
Thematik „Wahlfreiheit zwischen Grund- und Wahlpositionen“
neu auf: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden Varianten hinsichtlich
Gesteinsmaterialien ausgeschrieben. Aus Kostengründen behielt sich
der Auftraggeber in der Ausschreibung vor, die in den Wahlpositionen
angebotenen Materialien zu vergeben. Bei der Angebotsbewertung legte der
Auftraggeber ausschließlich die Grundposition (Normalposition)
zugrunde. Für diese Wahl der Normalausführung konnte der
Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren jedoch keine ausreichende
– durch die Ausschreibungsunterlagen gedeckte Begründung
– geben. Das vom Auftraggeber genannte Kriterium schien
beispielsweise in der Ausschreibung als Zuschlagskriterium nicht
auf. Das Bundesvergabeamt erklärte die Zuschlagsentscheidung
für nichtig. Der Auftraggeber sei bei der Wahl zwischen
Grundposition und Wahlposition an die allgemeinen Grundsätze des
Vergaberechts gebunden. Durch ein Abweichen von den Ausschreibungsvorgaben
bei der Materialwahl verstoße der Auftraggeber gegen den
Transparenz- und Gleichheitsgrundsatz. Anderenfalls würde sich der
Auftraggeber einen willkürlichen Entscheidungsspielraum
einräumen. Bundesvergabeamt (GZ: N/0112-BVA/04/2008-26) vom
24.09.2008
ABK-Tipp: Der Ausschreiber hätte in diesem Fall nicht
Varianten ausschreiben sollen, sondern die unterschiedlichen
Gesteinsmaterialen als Aufzahlung in Eventualpositionen formulieren
sollen. Dann hätte der Auftraggeber die Wahlfreiheit, ob er die Grundposition
oder die Eventualposition ausführen lässt. Auch bei dieser Form
erhält aber das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Es
wäre auch noch möglich Zuschlagskriterien zu definieren, sodass
der Preis und die Gesteinsqualität bei der Beurteilung berücksichtigt
werden und die Vergleichbarkeit und Transparenz der Angebote gegeben
sind.
ABK Inside –Wie Ihre
Wünsche Realität werden
Mit
neuem Elan und frischem Schwung startete das ABK Team ins neue Jahr.
Alljährlicher Fixpunkt zum Jahreswechsel stellt die
ABK7-Jahresrelease dar. Derzeit senden wir unsere Programmupdates inkl.
Begleitdokumentation aus. Mehr als 1000 CD’s
sind in den letzen Tagen an unsere Wartungsvertragskunden ergangen, der
Rest ist schon zum Versand vorbereitet.
Da
wir bemüht sind Ihre Zufriedenheit mit ABK laufend zu verbessern,
haben wir eine Kundenumfrage gestartet. So wird es uns möglich sein, Ihre Erfahrungen, Ihre Wünsche und Ihre
Anliegen direkt in die Produktentwicklung
einfließen zu lassen. Für alle bis 13.03.2009
ausgefüllt retournierten Fragebögen winkt zudem ein attraktiver
Warengutschein.
Wir
freuen uns daher über den bereits jetzt zu verzeichnenden
zahlreichen Rücklauf und bedanken uns auf diesem Weg bei allen
Teilnehmern für ihre Unterstützung bei der konsequenten
Optimierung unserer Produkte.
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