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Sehr
geehrte Damen und Herren,
willkommen zum ABK-Newsletter Juli 2009 für Sie
als registrierter Anwender!
„Es ist nicht genug zu wissen, man muss es
auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es
auch tun “
Johann Wolfgang von Goethe
In diesem Newsletter
informieren wir Sie über folgende Themen:
·
ÖNORM A 2063 neu – Fortsetzung der
Highlights zur neuen Norm/ Teil 2
·
ABK
Ausschreibungspaket Englisch
·
ABK-Ausbildungsprogramm
zur Qualitätssicherung
·
Die neue ÖNORM A
2060
·
5 Jahre
ausschreibung.at in ABK
·
VORANKÜNDIGUNG:
Jubiläumsfeier 5 Jahre ABK-Kundenzentrum Graz
·
Abgrenzung zwischen An- und Teilzahlung im Baugewerbe
·
Rückblick Inhouse-Seminarveranstaltung im ABK-Zentrum Wien
·
Aktuelle Termine
·
Interessante
Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
·
ABK Inside –
FAQ-Bereich zur ÖNORM A 2063 neu auf ABK Homepage
ÖNORM A 2063 neu – Fortsetzung der
Highlights zur neuen Norm / Teil 2
In der Juni-Ausgabe
unseres Newsletters haben wir bereits ausführlich über die Highlights der
Neuausgabe der ÖNORM A 2063 – insbesondere im Hinblick auf die Änderungen
betreffend Leistungsbeschreibungen - berichtet. Aufgrund der Komplexität der
Materie sowie des steigenden Informationsbedarfs seitens der Anwender haben
wir für Sie im gegenständlichen Beitrag die Neuerungen für
Leistungsverzeichnisse zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so
haben wir speziell zum Thema die am häufigsten gestellten Fragen und
Antworten auf unserer Webseite zusammengestellt. Weiter
ABK Ausschreibungspaket Englisch
Wussten Sie schon,
dass unser AVA Paket nun auch als englische Version bereits ab €980,00
verfügbar ist? Nähere Details hierzu finden Sie demnächst in Ihrem
Postkasten.
ABK-Ausbildungsprogramm zur
Qualitätssicherung
Qualifizierte
Partner für ABK-Anwender
ib-data GmbH/ ABK
startete im Juni diesen Jahres erstmals ein spezielles Partner-Zertifizierungsprogramm
mit dem Ziel, durch spezifische Schulungen durchgängig Premium-Qualität bei
den ABK-Kundenzentren sicherzustellen. Kundenzufriedenheit hat bei ib-data
GmbH oberste Priorität und ist neben einem breit gefächertem Know How und
langjähriger Erfahrung der Garant für die Erfolgsgeschichte der
ABK-Baumanagementsoftware. Das komplexe Thema „Neue ÖNORM A 2063“
(Leistungsbeschreibungen, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) erfordert
intensive Beratung bei den ABK Anwendern. Mehr
Die neue ÖNORM A 2060
Am 1. Juli 2009
erschien die neue ÖNORM A 2060. Diese ÖNORM regelt die allgemeinen
Vertragsbestimmungen für Leistungen – wie für Lieferleistungen inkl.
allenfalls erforderlicher Montagearbeiten für objektbezogene Dienstleistungen
– und bildet gemeinsam mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN
technischen Inhalts) die gleich bleibenden eindeutigen Festlegungen von
Verträgen. Die Neuausgabe der ÖNORM A 2060 ersetzt die Ausgabe vom 1. Juni
2002.
5 Jahre ausschreibung.at in ABK
Im
Jahr 2004 wurde in ABK7 die Ausschreibungsdatenbank www.ausschreibung.at als Link integriert
und die automatische Datenübernahme realisiert. Von dieser erfolgreichen
Kooperation profitieren Ausschreiber und Anbieter gleichermaßen. Mehr
VORANKÜNDIGUNG: Jubiläumsfeier 5
Jahre ABK-Kundenzentrum Graz
Das
ABK-Kundenzentrum Graz feiert heuer sein 5-jähriges Bestehen. Aus diesem
Anlass wollen wir am Donnerstag, den 24.09.2009 in Graz feiern. Im Vorfeld
zum Jubiläumsfest findet ein kostenloses Kurzseminar zur neuen ÖNORM A 2063
statt. Profitieren Sie von dem Informationsgehalt und informieren Sie sich
über die aktuellsten Entwicklungen in diesem Bereich. Halten Sie sich diesen
Termin daher unbedingt frei. Nähere Informationen ergehen an Sie im nächsten
Newsletter bzw. in Ihrer persönlichen Einladung.
Abgrenzung zwischen An- und
Teilzahlung im Baugewerbe
Vor
allem im Bau- und Baunebengewerbe gibt es immer wieder Schwierigkeiten und
Unklarheiten mit der Rechnungsausstellung von Anzahlungsrechnungen,
Teilrechnungen und Schlussrechnungen. Formelle Fehler bei der
Rechnungsausstellung können im Zuge einer Betriebsprüfung äußerst teuer
werden. Aus umsatzsteuerlicher Sicht gestaltet sich dies vor allem dann
problematisch, wenn der Bauunternehmer Teilzahlungsrechnungen gleich wie
Anzahlungsrechnungen behandelt und die Umsatzsteuer erst bei Erhalt des
Teilzahlungsbetrages an das Finanzamt abführt. Dies kann zu hohen
Säumniszuschlägen führen Weiter
Rückblick
Inhouse-Seminarveranstaltung im ABK Zentrum Wien
Am 24. Juni 2009
fand im ABK Zentrum Wien unsere Inhouse-Veranstaltung zum Thema „Neue ÖNORM A
2063 – Teil 1/ Neuerungen in der Leistungsbeschreibung“ statt. Die
Informationsveranstaltung war ausgesprochen gut besucht und die zahlreichen
Teilnehmer verfolgten die Inhalte mit großem Interesse. Die neue ÖNORM A 2063
bringt bekanntlich wesentliche positive Neuerungen, für deren Umsetzung in
der Praxis allerdings noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Daher wurden die
Ausführungen anfangs zum Teil auch mit einer gewissen Skepsis aufgenommen.
Mit dem Vortragsteil über die konkreten Hilfestellungen in ABK7 für die
Umsetzung der ÖNORM A 2063 konnten jedoch auch die grundlegenden Bedenken
zerstreut sowie die größten Zweifler überzeugt werden, dass die Vorteile der
neuen Norm überwiegen. Die anfänglichen Unsicherheiten werden durch die gut
angepasste und speziell für die Umstellung adaptierte Software auf ein
Minimum reduziert, sodass allfälligen Anlaufschwierigkeiten bereits im
Vorfeld vorgebeugt wird. Die Seminarbesucher erhielten zudem umfassenden
Einblick auf die Umstellung der Texte in den Leistungsbeschreibungen.
Aufgrund des regen Interesses an der Materie sowie der für Herbst erwarteten
neuen Entwicklungen im Bezug auf die Herausgabe der Leistungsbeschreibung Hochbau (Version 18) sowie
Haustechnik (Version 08) ist für 24. September 2009 eine
Folgeveranstaltung im Rahmen der Jubiläumsfeier des 5 jährigen Bestehens
unseres ABK-Kundenzentrums Graz vorgesehen. Angesichts der zu erwartenden hohen
Zahl Interessierter ist daher eine rechtzeitige Anmeldung zu empfehlen.
Details hierzu finden Sie demnächst in der Rubrik „ABK Termine aktuell“.
ABK Termine
aktuell
Donnerstag, 03.
September 2009 / 17.00 – 20.15 Uhr
Seminarveranstaltung „Neue
Bestimmungen der Bauausschreibung“ an der Arch+Ing Akademie
Ausschreiben mit der neuen
LB-HB 18 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen
der Bauausschreibung und ein Reiseführer durch die LB-HB 18.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Donnerstag,
24. September 2009
Kostenlose Informationsveranstaltung
im Rahmen der 5 Jahres Feier ABK Kundenzentrum Graz
„Neue
ÖNORM A 2063 – Teil 2/ Die neuen LB’s Hochbau18 und Haustechnik 08“
Die neue ÖNORM A
2063, die neuen Leistungsbeschreibungen Hochbau 18 und Haustechnik 08 stehen
im Mittelpunkt dieser kostenlosen Informationsveranstaltung. Um das Angenehme
mit dem Nützlichen verbinden zu können, findet am 24.09.2009 im Vorfeld zur
feierlichen Eröffnung des 5-Jahres Jubiläums eine fachspezifische
Informationsveranstaltung zur brandaktuellen Thematik statt. Sichern Sie sich
Ihren Informationsvorsprung und reservieren Sie sich sobald als möglich einen
freien Platz. Als Veranstaltungsteilnehmer sind Sie auch herzlich zur
anschließenden Festivität eingeladen. Lassen Sie sich diesen Event auf keinen
Fall entgehen – ein umfangreiches Rahmenprogramm erwartet Sie.
Veranstaltungsort:
ABK
Kundenzentrum 8045 Graz, Andritzer Reichsstrasse 58a/4
Näheres in Kürze.
Interessante
Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
Rechtsprechung
des BVA: Nichtigerklärung eines Architekturwettbewerbs infolge verfehlter
Verfahrenswahl (Formalfehler)
Die
ASFINAG startete Anfang diesen Jahres einen Architektenwettbewerb, welcher
nunmehr von einem nicht eingeladenen Architekturbüro erfolgreich beeinsprucht
und kürzlich vom Bundesvergabeamt für nichtig erklärt wurde. Das
Bundesvergabeamt begründete seine Entscheidung damit, dass aus den
Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig zu entnehmen gewesen sein soll, ob
es sich beim gegenständlichen Wettbewerb um einen geladenen oder einen „nicht
offenen“ Bewerb gemäß Bundesvergabegesetz handle. Die Entscheidung begründet
sich somit auf die „unscharfe Formulierung in der Ausschreibungsunterlage im
Hinblick auf die Art des Verfahrens“ – ein formaler Fehler, welcher die Neubaupläne
um Monate zurückwirft. Da seitens der ASFINAG an der raschen Umsetzung des
Neubaus festgehalten wird, ist – ungeachtet der bisherigen Widrigkeiten - eine
neue rechtskonforme Ausschreibung bereits in Vorbereitung. (BVA, GZ:N/0026-BVA/02/2009-15
vom 12.05.2009)
OLG Celle zur Mehrkostenvergütung bei
Verzögerung des Vergabeverfahrens
Vom
Oberlandesgericht Celle mit Wirkungskreis Niedersachsen stammen häufig
richtungsweisende Urteile, auf welche auch die EuGH Judikatur referenziert.
In der gegenständlichen Rechtssprechung befasst sich das Gericht mit der
Thematik Mehrkostenvergütung im Falle der Verzögerung des Vergabeverfahrens.
Verzögert sich ein Vergabeverfahren zum Beispiel aufgrund eines durch einen
Mitbieter eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens, so stellt sich die Frage, wer
in diesem Fall etwaige auf der Verzögerung beruhende Mehrkosten zu tragen hat.
Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat jetzt mit Bescheid vom 17.06.2009
(GZ:14 U 62/08) entschieden, dass dies nicht unbedingt immer die öffentliche
Hand als Auftraggeberin sein muss. Eventuell fallen die Mehrkosten auch dem
Auftragnehmer zur Last. Weiter
EuGH-Urteil bringt Erleichterung für
Kooperationen zwischen Gemeinden: Kein Ausschreibungserfordernis bei
kommunaler Zusammenarbeit
Ein OGH-Urteil
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bringt eine wesentliche Erleichterung
bei der kommunalen Zusammenarbeit. Laut dem Höchstgericht müssen
Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben nicht ausgeschrieben werden. Bislang war die Rechtslage unsicher. So
erlaubt der EuGH zwar Inhouse-Vergaben ohne vorherige Ausschreibung, diese
liegen aber nur dann vor, wenn der Auftrag an ein Unternehmen erteilt wird,
das vom Auftraggeber sozusagen wie eine eigene Dienststelle kontrolliert
wird. Weiter
ABK Inside –Topinformiert mit den FAQ`s zur neuen ÖNORM A 2063
Sie haben bereits
von der neuen ÖNORM A 2063 gehört, doch die konkreten Auswirkungen der Norm
bei der täglichen Arbeit sind Ihnen noch unklar? Mit der Sammlung häufig
gestellter Fragen und Antworten erhalten Sie den optimalen
Informationsvorsprung zu sämtlichen offenen Fragestellungen betreffend der
neuen ÖNORM. Hier geht’s zu den FAQ‘s
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